TRANSPARENTE GEBÜHREN

Im Interesse der Mandanten achten wir besonders auf die Transparenz der für unsere Tätigkeiten anfallenden Gebühren und Kosten.

Erste Kontaktaufnahme:
grundsätzlich ist die erste Kontaktaufnahme zur Klärung der Frage, ob unsere Kanzlei Ihnen bei Ihrem Anliegen überhaupt helfen kann und welche Kosten durch eine Bearbeitung anfallen können, für Sie kostenfrei.

Erstberatung:
Wenn Sie uns mit der Bearbeitung Ihres Anliegens beauftragen und dies mit einmaliger Beratung bereits für Sie befriedigend geklärt werden kann, berechnen wir dafür – unabhängig vom Gegenstandswert – eine pauschale Erstberatungsgebühr in Höhe von 150,00 Euro zzgl. MSt.

Mandatsauftrag:
Wenn Sie sich entscheiden, unsere anwaltliche Tätigkeit in Anspruch zu nehmen und uns mit dem Mandat zu beauftragen, bieten wir Ihnen zwei Möglichkeiten der Honorarabrechnungen an:

Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Bereich des deutsch-italienischen Rechts tätig und verfügt über jahrelange Erfahrung auf diesem Gebiet. Wir können Ihnen daher eine schnelle und kompetente Bearbeitung Ihres Rechtsfalls zusichern.